Kinder und Jugendschutzkonzept des FVS Sulzfeld
1. Präambel
Der FVS Sulzfeld versteht sich als Ort des Sports, der Gemeinschaft und der persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung hat für unseren Verein höchste Priorität.
Mit diesem Schutzkonzept verpflichtet sich der FVS Sulzfeld zu einer Kultur des Hinschauens, des Respekts und des verantwortungsvollen Handelns.
2. Ziele des Schutzkonzeptes
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt
- Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder
- Schaffung klarer Verhaltensregeln
- Einführung transparenter Meldewege
- Sicherstellung eines professionellen Umgangs in Verdachtsfällen
3. Verantwortlichkeiten
Kinderschutzbeauftragter im Vorstand
Der Vorstand benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für Kinder- und Jugendschutz.
Name: Manuel Pejic (Jugendleiter)
Kontaktdaten: manuel.pejic@gmx.de
Vertrauensperson / Ansprechpartner im Verein
Zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensperson benannt.
Name: Michael Diefenbacher
Kontaktdaten: Michael.diefenbacher@web.de
Aufgaben:
- Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche, Eltern und Trainer
- Entgegennahme von Meldungen
- Weitervermittlung an externe Fachstellen
- Dokumentation von Vorfällen
4. Verhaltenskodex
Alle Trainer, Betreuer und ehrenamtlichen Mitarbeiter verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:
- Ich respektiere die Persönlichkeit und Würde jedes Kindes.
- Ich achte die individuellen Grenzen.
- Ich verzichte auf jede Form von Gewalt.
- Ich handle transparent und nachvollziehbar.
- Einzeltrainings finden möglichst offen oder einsehbar statt.
- Körperkontakt erfolgt nur sportlich notwendig und angemessen.
- Ich diskriminiere niemanden.
- Ich wahre Nähe und Distanz bewusst.
- Ich bin Vorbild in Sprache und Verhalten.
- Ich melde Auffälligkeiten oder Grenzverletzungen.
Jeder Trainer und Betreuer bestätigt diesen Kodex schriftlich.
5. Erweitertes Führungszeugnis
Der FVS Sulzfeld verpflichtet alle:
- Trainer
- Betreuer
- Jugendleiter
- Begleitpersonen bei Übernachtungen/Freizeiten
zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß §72a SGB VIII.
Regelung:
- Vorlage vor Tätigkeitsbeginn
- Erneute Prüfung alle 3–5 Jahre
- Dokumentation durch den Vorstand
6. Präventionsmaßnahmen
Schulungen
Regelmäßige Schulungen für:
- Trainer
- Betreuer
- Jugendverantwortliche
Themen:
- Grenzverletzungen erkennen
- Verhalten im Verdachtsfall
- Kommunikation mit Kindern
- Prävention sexualisierter Gewalt
Elternarbeit
- Elternabende
- Informationsveranstaltungen
- Transparente Kommunikation
Kinderrechte stärken
- Aufklärung über Rechte
- Förderung von Selbstbestimmung
- Ermutigung, Grenzen zu benennen
7. Risikoanalyse im Verein
Mögliche Risikobereiche:
- Umkleidekabinen
- Duschräume
- Fahrten zu Auswärtsspielen
- Turniere mit Übernachtungen
- Einzelgespräche
- Digitale Kommunikation (WhatsApp etc.)
Maßnahmen:
- Vier-Augen-Prinzip
- Transparenz bei Fahrgemeinschaften
- Klare Kommunikationsregeln
- Keine privaten Kontakte außerhalb des Vereinskontextes
8. Interventionsleitlinien im Verdachtsfall
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt:
Schritt 1
Ruhe bewahren und ernst nehmen.
Schritt 2
Sachverhalt dokumentieren.
Schritt 3
Kinderschutzbeauftragten informieren.
Schritt 4
Externe Fachstelle kontaktieren.
Schritt 5
Vorstand einbeziehen.
Schritt 6
Weitere Maßnahmen nach fachlicher Empfehlung.
Wichtig: Keine eigenständigen Ermittlungen.
9. Kommunikationsregeln
- Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt transparent.
- Gruppenkommunikation wird bevorzugt.
- Private Chats nur bei sportlicher Notwendigkeit.
- Eltern werden bei wichtigen Themen eingebunden.
10. Beschlussfassung
Dieses Schutzkonzept wurde vom Vorstand des FVS Sulzfeld beschlossen.
Datum: 26.05.2026
Unterschrift Vorstand:
11. Externe Hilfs- und Beratungsstellen
- Jugendamt Landkreis
- Landessportverband Baden-Württemberg
- Badischer Fußballverband
- Nummer gegen Kummer: 116 111
- Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
12. Inkrafttreten und Überprüfung
Das Schutzkonzept tritt mit Vorstandsbeschluss in Kraft und wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

